Das Wichtigste in Kürze
Wer darf registrieren?
Berechtigt für das Einreichen eines Gesuchs sind im Handelsregister eingetragene Unternehmen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften und alle Vereine und Stiftungen.
Wie lange dauert die Registrierung?
Die Registerbetreiberin publiziert das Gesuch während 20 Tagen auf ihrer Website. In dieser Zeit prüft sie, ob das Gesuch den Zuteilungskriterien entspricht. Geht während der Publikationsfrist bei der Registerbetreiberin eine formelle Einsprache ein oder muss eine Wahl zwischen konkurrenzierenden Gesuchen getroffen werden, erhöht sich der Zeitbedarf.
Kann mein Registrierungsgesuch abgelehnt werden?
Die Registerbetreiberin kann die Registrierung eines Domain-Namens verweigern, wenn sie nach Prüfung des Gesuchs zum Schluss kommt, dass die Zuteilungskriterien nicht erfüllt sind oder dass es sich um eine Bezeichnung handelt, die unter .swiss nicht registriert werden kann.
Kann ich Fantasienamen und generische Bezeichnungen registrieren?
Neben schweizerischen Firmenrechten und eingetragenen Marken können neu auch Fantasienamen mit Bezug zum Gesuchsteller (Produkte, Slogans etc.) geltend gemacht werden. Neu können auch generische Bezeichnungen wie hotel.swiss oder watch.swiss beantragt werden. Beachten Sie die dafür besonderen Anforderungen eines Namenszuteilungsmandats.
Quelle:
Bakom: https://www.nic.swiss/nic/de/home/registrieren-sie-ihre-swiss-domain/registrierungsvoraussetzungen.html
dot.swiss: https://dot.swiss